Publikation

Themen dieser Ausgabe: ► Editional des Vorsitzenden Johann Büchinger – u.a. mit dem Thema: „Pensionsbescheide für Wiener Landeslehrerinnen und Landeslehrer“► Schreiben an den Vizebürgermeister und Bildungsstadtrat der Stadt Wien Christoph WIEDERKEHR, MA – Thema: Wiener Landeslehrer und Landeslehrerinnen haben bis zu 16 und mehr Monate nach Übertritt in den Ruhestand Weiterlesen…

Bildung, Bewegung 2024

Für Sie aktuell zusammengestelltdas neue Programmheft Herbst/Winter 2024. HinweiseAllgemeines zur Buchung von Kursen, zum Datenschutz etc. ► hier klicken! Berechtigung zur Teilnahme an Kursen:Mitglieder der Bundesvertretung der GÖD-Pensionistinnen und -Pensionisten. Auch die Ehe- oder Lebenspartner eines buchenden Mitgliedes können von diesen Bildungs-Angeboten profitieren. Eine aufrechte Mitgliedschaft in der GÖD ist Weiterlesen…

Telegram-Infodienst

Bis zu 200 Millionen Nutzerinnen und Nutzer benutzen die App „Telegram“ bereits als Form der digitalen Kommunikation, mitunter zum Verschicken von Fotos, Videos sowie Nachrichten. Auch die GÖD nutzt diesen Kanal, um über gewerkschaftliche Aktivitäten zu informieren. Die eine kleine Videoanleitung: https://www.goed.at/telegram So funktioniert unser kostenloser Telegram-Infodienst: Weitere Informationen: https://www.goed.at/telegram

Pensionsanpassung 2024

in der gesetzlichen Pensionsversicherung und im Pensionsrecht der Bundesbeamten dazugehörend auch die Landeslehrer Datenquellen: Newsletter Innenpolitik des BKA vom 13. September 2023 sowie PARLAMENTSKORRESPONDENZ NR. 1075 vom 18.10.2023. Historische Artikel zur Pensionsanpassung Die Bundesregierung hat am 13. September 2023 im Ministerrat eine generelle Anpassung der Pensionen 2024 um 9,7 Prozent beschlossen. Weiterlesen…

Steuertipps

Hinweise zur Arbeitnehmerveranlagung(Jahresausgleich) 2024 zusammengestellt von Gisela Führer,Referentin für Steuerangelegenheitender Landesleitung der GÖD-Pensionisten NÖ Auch Pensionistinnen und Pensionisten können bzw. sollen eine Arbeitnehmerveranlagung einbringen, wenn im automatisch erstellten Bescheid z. B. Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen nicht oder nur teilweise berücksichtigt wurden. Im Jahr 2024 können noch Anträge rückreichend bis Weiterlesen…

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