Der Nationalrat hat am 18. September 2024 die inflationsbedingte Pensionsanpassung 2025 mit dem gesetzlichen Anpassungsfaktor von 4,6% beschlossen. Dieser Anpassungsfaktor entspricht dem statistisch berechneten durchschnittlichen Wert der Inflation von August 2023 bis Juli 2024.
Für Pensionen ab 6.060 Euro monatlich wurde eine Deckelung (Verfassungsbestimmung – gilt auch für hohe Sonderpensionen!) gesetzlich festgelegt.
Für Neu-Pensionistinnen und -Pensionisten wurde die bestehende Schutzklausel an die neuen Werte angepasst, um einen potenziellen Wertverlust für den kommenden Pensionsjahrgang zu verhindern.
Der Bundesrat hat am 3. Oktober 2024 dem Gesetzespaket mit der für die Verfassungsbestimmung nötigen Zweidrittelmehrheit zugestimmt.

Pensionsanpassung per 1. Jänner 2025

  • Alle Pensionen und Ruhebezüge bis monatlich brutto € 6.060,- (entspricht der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage 2025) werden mit dem gesetzlichen Anpassungsprozentsatz von 4,6 Prozent angepasst.
  • Pensionen und Ruhebezüge ab monatlich brutto € 6.060,- erhalten als Anpassung einen Pauschalbetrag von monatlich € 278,76.

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