in der gesetzlichen Pensionsversicherung und im Pensionsrecht der Bundesbeamten dazugehörend auch Landeslehrer
Der Nationalrat hat am 16. Oktober 2025 die inflationsbedingte Pensionsanpassung 2026 mit dem gesetzlichen Anpassungsfaktor von 2,7% beschlossen. Dieser Anpassungsfaktor entspricht dem statistisch berechneten durchschnittlichen Wert der Inflation von August 2024 bis Juli 2025.
Deckelung: Für Pensionen ab 2.500 Euro monatlich wurde eine Deckelung mit einem Fixbetrag von 67,50 € im Monat gesetzlich festgelegt.
Der Bundesrat hat am 23. Oktober 2025 dem Gesetzespaket mit der für die Verfassungsbestimmung nötigen Zweidrittelmehrheit zugestimmt.
Pensionsanpassung per 1. Jänner 2026
- Alle Pensionen und Ruhebezüge bis monatlich brutto € 2.500,- werden mit dem gesetzlichen Anpassungsprozentsatz von 2,7 Prozent angepasst.
- Pensionen und Ruhebezüge ab monatlich brutto € 2.500,- erhalten als Anpassung einen Pauschalbetrag von monatlich € 67,50.
- Pensionsanpassung für Neuzugänge ab Jänner 2025: Nach geltender Rechtslage steht im ersten Jahr nach Pensionsantritt grundsätzlich nur eine Pensionserhöhung im Ausmaß des halben Anpassungsfaktors zu, das gilt auch für den Fixbetrag.
Basis für die Errechnung der Höhe der Pensionsanpassung 2026 bildet auch das „Gesamtpensionseinkommen“.
- Anpassung einer gesetzlichen Pensionsleistung einer Person:
Bezieht eine Person lediglich eine Pension so ist diese (Dezember-Wert 2025) mit dem Anpassungsprozentsatz zu erhöhen. - Anpassung mehrerer Pensionsleistungen einer Person:
Alle gesetzlichen Pensionsleistungen einer Person sind zu einem Gesamtpensionseinkommen zusammenzurechnen (Dezember-Werte 2025). - Der errechnete Wert des Gesamtpensionseinkommens ist maßgeblich für den Anpassungsprozentsatz und somit dafür ob die Deckelung wirksam ist oder nicht.
Pensionsservice der BVAEB – Bezugsinformationen
Die BVAEB wird voraussichtlich wie in den Vorjahren so auch im Dezember 2025 oder Jänner 2026 Bezugsinformationen für Jänner 2026 an Pensionsbezieherinnen und Pensionsbezieher in ihrem Zuständigkeitsbereichen versenden.