Seit 1. März 2006 werden in Österreich nur mehr Scheckkartenführerscheine ausgegeben.
Achtung
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Alle Papier- und Scheckkartenführerscheine, die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, bleiben bis 19. Jänner 2033 gültig (sofern nicht aus anderen Gründen eine kürzere Befristung der Lenkberechtigung eingetragen ist). Sie müssen jedoch spätestens bis zum 19. Jänner 2033 in einen aktuellen Scheckkartenführerschein umgeschrieben werden. Die Gültigkeit bis zum Jahr 2033 gilt auch für alle Fahrten innerhalb der EU. Voraussetzung für die Beibehaltung der Gültigkeit bis zum Jahr 2033 ist, dass Namen und Daten im Führerschein noch lesbar sind und die/der Betreffende auf dem Foto eindeutig erkennbar ist.
Bei gültigen Papierführerscheinen besteht (bis 19. Jänner 2033) keine Umtauschverpflichtung, ein freiwilliger Umtausch ist allerdings möglich. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Achtung
Das Gültigkeitsende 19. Jänner 2033 gilt für alle Papier- oder Scheckkartenführerscheine, die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, trotzdem dieses Fristende nicht im Führerscheindokument eingetragen ist.
Hinweis
Scheckkartenführerscheine, die ab (d.h. auch am) 19. Jänner 2013 in Österreich ausgestellt werden (wurden), sind für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt. Das gilt auch für die Umschreibung von einem in einem anderen EU-Land ausgestellten Führerschein in Österreich.