Hinweise zur Arbeitnehmerveranlagung
(Jahresausgleich) 2024
zusammengestellt von Gisela Führer,
Referentin für Steuerangelegenheiten
der Landesleitung der GÖD-Pensionisten NÖ
Auch Pensionistinnen und Pensionisten können bzw. sollen eine Arbeitnehmerveranlagung einbringen, wenn im automatisch erstellten Bescheid z. B. Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen nicht oder nur teilweise berücksichtigt wurden. Im Jahr 2024 können noch Anträge rückreichend bis einschließlich 2019 eingebracht werden. Aktuell die Veranlagung für das Kalenderjahr 2023.
PensPower Online Broschüre
► „STEUER TIPPS & INFOS 2024“ öffnen (PDF-3.092K)
Zur Autorin der Broschüre:
Gisela FÜHRER, Jg. 1953, im Aktivstand Finanzbeamtin,
ist Mitglied der Landesleitung der GÖD-Pensionisten NÖ
und Referentin für Steuerangelegenheiten