Hinweise zur Arbeitnehmerveranlagung
(Jahresausgleich) 2024

zusammengestellt von Gisela Führer,
Referentin für Steuerangelegenheiten
der Landesleitung der GÖD-Pensionisten NÖ

Auch Pensionistinnen und Pensionisten können bzw. sollen eine Arbeitnehmerveranlagung einbringen, wenn im automatisch erstellten Bescheid z. B. Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen nicht oder nur teilweise berücksichtigt wurden. Im Jahr 2025 können noch Anträge rückreichend bis einschließlich 2020 eingebracht werden.

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