FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
Finanzielle Unterstützung erhalten GÖD-Mitglieder u.a. bei Hochwasser-, Brand-, Lawinen-, Hagel- bzw. Sturmschäden.
Aufgrund der aktuellen Unwetterschäden wird bei den diesbezüglichen Anträgen auf Unterstützung aus dem „Katastrophen-Fonds für ÖGB-Mitglieder“ ausnahmsweise vorerst bis Dezember 2024 auf die Vorlage von Kostenvoranschlägen, Rechnungen – wie in Punkt 2 der Richtlinien für einen Leistungsanspruch aus dem „KATASTROPHEN-FONDS“ des ÖGB angeführt etc. verzichtet.
Lediglich die Bestätigung der Gemeinde, dass der Schaden am Hauptwohnsitz entstanden ist, bleibt verpflichtend.
Die 6-Monate-Einreichfrist nach Eintritt des Schadens bleibt, so wie in den Richtlinien, aufrecht.
Weitere Informationen hier Finanzielle Unterstützung (goed.at)