Am 28. und 29. 04. 2026 fand in Wien der 19. Ordentliche Bundestag der GÖD-Bundesvertretung Pensionisten statt.
Unter dem Motto
Kaufkraft erhalten, Diskriminierung verhindern
wurden zahlreiche Anträge, nach ausgiebigen Diskusionen, beschlossen.
Grußworte wurden von
Abg.NR.Vors. Stellv. Mag. Romana Deckenbacher BEd
Vors. Stellv. Hannes Gruber
Vors. Stellv. Mag. Ursula Hafner
Vors. ÖGB-Pensioisten Monika Kemperle
sowie die Festrede vom Vors. der GÖD Mag. Dr. Eckehard Quin gehalten.
Zahlreiche Ehrungen wurden an verdienten Mitglieder:innen vorgenommen.

Nach einer kurzen Pause fanden die Wahlen für die einzelnen Gremien für die nächsten 5 Jahre statt.
Als Vorsitzender wurde Johann Büchinger wiedergewählt.
Seine Stellvertreter sind: Antonia Wöhrer und Karlheinz Fiedler, BED

Folgende Resolution wurde beschlossen:
Resolution
beschlossen am
19. Bundestag der Pensionist:innen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst,
gerichtet an
die österreichische Bundesregierung, die Mitglieder des Nationalrates, die neun
Landesregierungen, die Mitglieder der Landtage und das Präsidium des
Seniorenrates.
Der 19. Bundestag der Pensionist:innen der GÖD fordert die volle und
ungeschmälerte Abgeltung der Inflation für alle Pensionist:innen und
Ruhegenussbezieher:innen. Kaufkraftverluste dürfen nicht durch eingeschränkte
oder gestaffelte Pensionsanpassungen auf die Betroffenen überwälzt werden.
Der Bundestag lehnt jede Form der Staffelung oder Kürzung bei der
Pensionsanpassung entschieden ab, da diese zu sozial ungerechtfertigten
Belastungen führt und dem Grundsatz einer fairen und gleichwertigen Anpassung
widerspricht.
Darüber hinaus fordert der Bundestag eine klare und sachlich richtige Darstellung der Finanzierung öffentlich-rechtlicher Pensionen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bediensteten des öffentlichen Dienstes ihre Pensionsbeiträge in voller Höhe geleistet haben.
Die wiederholt vorgebrachte Argumentation über angeblich überhöhte
„Pensionszuschüsse“ für öffentlich Bedienstete weist der Bundestag entschieden
zurück. Diese Zuschüsse sind nicht Ausdruck besonderer Begünstigungen, sondern resultieren daraus, dass die öffentliche Hand über Jahrzehnte keine
Arbeitgeberbeiträge in das Pensionssystem eingezahlt hat. Die dafür erforderlichen Mittel werden daher heute aus dem laufenden Budget aufgebracht und stellen lediglich die Finanzierung jener Verpflichtungen sicher, die andernfalls durch laufende Arbeitgeberbeiträge bedeckt worden wären.
Der 19. Bundestag der Pensionist:innen der GÖD fordert daher die politisch
Verantwortlichen auf, von Eingriffen in die gesetzliche Pensionsanpassung Abstand zu nehmen, die volle Inflationsabgeltung sicherzustellen und die Diskussion über öffentliche Pensionen auf Grundlage sachlicher und korrekter Fakten zu führen.